Auslegung der Wählerlisten zur Kirchenvorstandswahl zu den Büroöffnungszeiten
Auslegung der Wählerlisten zur Kirchenvorstandswahl zu den Büroöffnungszeiten:
Montag - Freitag: 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Dienstag: 15:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Wählen kann nur, wer in der Wählerliste eingetragen ist. Mit der Auslegung ist jedem Kirchenmitglied Gelegenheit gegeben zu prüfen, ob es in die Wählerliste eingetragen ist. Berichtigungen der Wählerliste können während der Zeit der Auslegung mündlich oder schriftlich beim Kirchenvorstand beantragt werden.
Datum:
08.01.2018 - 09:30 bis 22.01.2018 - 13:45
Veranstaltungsort:
KV:
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