Corona
Hygiene-Konzept für die Nutzung der Friedhofskapelle der Stifts-Kirchengemeinde vom 8. Juni 2020
Weiterhin gelten auch nach der 4. Stufe des Lockerungsfahrplans der Landesregierung vom 4. Mai 2020 Einschränkungen, welche Regeln für die Nutzung der Friedhofskapelle erforderlich machen.
Grundsätzlich sind Gottesdienste in dafür gewidmeten Räumlichkeiten unter Beachtung allgemeiner Abstands- und Hygiene-Regeln erlaubt. Beim Trauergottesdienst in der Kapelle ergibt sich die Zahl der Teilnehmenden aus der Anzahl der zur Verfügung stehen Plätze entsprechend der „Handlungsempfehlungen für Gottesdienste unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregelungen“ der Landeskirche vom 30. April 2020.
Am letzten Gang zum Grab bzw. der Beisetzungsstelle dürfen max. 50 Personen teilnehmen entsprechend der „Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ vom 8. Mai 2020. Der Teilnehmerkreis ist nach Möglichkeit mit der Trauerfamilie im Trauergespräch abzustimmen.
Ergänzende Hinweise ergeben sich aus den landeskirchlichen Konzepten
Nach diesen Regelungen wird für die Nutzung der Friedhofskapelle der Stifts-Kirchengemeinde festgelegt:
- Es gilt die 3-G-Regel, d.h. nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete haben Zutritt. Entsprechende Bescheinigungen sind den ausführenden Bestattern unaufgefordert vor dem Betreten vorzuweisen.
- Während der Veranstaltung sowie bei Betreten und Verlassen der Kapelle ist sicherzustellen, dass jede Person einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht dem eigenen Hausstand angehört, einhält.
- Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung aller Teilnehmenden ist obligatorisch.
- Die Anzahl der Teilnehmenden wird durch die Anzahl der Sitzplätze festgelegt. Grundsätzlich sind Einzelplätze vorgesehen. Die Stellung der Stühle erfolgt durch Friedhofspersonal und wird vor jeder Feier jeweils neu überprüft. Die Besetzung der Sitzplätze erfolgt auf Hinweis des Bestatters von vorne nach hinten.
- Vorne sind für die engste Familie Stühle in Reihe vorgesehen, sofern nach vorheriger Absprache mit der Trauerfamilie sichergestellt werden kann, dass dort nur die engsten Angehörigen aus max. zwei Haushalten Platz nehmen. Ein entsprechender Hinweis wird durch ein Schild „Reserviert für die Familie“ kenntlich gemacht.
- Im Eingangsbereich wird eine Möglichkeit zur Händedesinfektion nebst Einwegtüchern und Papierkorb bereitgestellt.
- Wird eine Kondolenzliste geführt, erfolgt dies durch den Bestatter, damit Stift, Papier etc. nicht durch Teilnehmende kontaminiert werden.
- Die Türen sind rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn geöffnet zu halten, um Berührungen von Oberflächen Türklinken, Handläufe, Lichtschalter etc. zu vermeiden (kontaktlose Feier)
- Während des Gottesdienstes sind die Türen nach Möglichkeit offen zu halten. Ein vorübergehendes Schließen übernimmt ggf. der Bestatter.
- Die Trauerfeier wird per Außenlautsprecher übertragen. Auf die Einhaltung der Abstands- und Hygiene-Regeln im Außenbereich während der Trauerfeier weist ggf. der Bestatter hin.
- Singen ist in der Kapelle nicht möglich. Musik kann durch die Orgel oder via CD erfolgen.
- Die Verwendung von Gesangbüchern o.ä. ist nicht möglich. Alle Hefte, Gesangbücher etc. sowie entsprechende Aufstelle/ Ständer werden aus der Kapelle entfernt.
Ablaufpläne und gemeinsam gesprochene Texte werden auf Papier gedruckt zur Verfügung gestellt. Sie sind vor dem Gottesdienst auf den Stühlen auszulegen und anschließend zu entsorgen. - Im Rahmen des Gottesdienstes erfolgen mündliche Hinweise zu den verhaltensbedingten Schutzmaßnahmen durch den verantwortlichen Liturg (z.B. Verzicht auf Singen, Abstandswahrung, Verlassen der Räumlichkeiten, Hygienemaßnahmen, Begrenzte Personenzahl beim ersten Gang zum Grab, wobei dieser gerne auch später individuell sozusagen in Etappen erfolgen kann etc.)
- Nach dem Gottesdienst erfolgt die Desinfektion von Oberflächen wie Türklinken, Handläufe, Lichtschalter etc.
- Die Kapelle ist vor und nach der Gottesdienst gründlich zu lüften, d.h. Querlüftung durch vollständig geöffnete Türen über mind. 10 bis 15 Min.
- Auch beim Trauerzug zum Grab und am Grab selbst ist zwischen den Teilnehmenden die Abstands-Regel einzuhalten. Persönliche Beileidsbekundungen i.S.v. Umarmungen, Händeschütteln o.ä. sind nicht möglich.
Wunstorf, den 8. Juni 2020
Grabschmuck auf Rasengrabstätten
Bis November darf Grabschmuck zu Geburts- und Sterbetagen ausschliesslich an den dafür hergerichteten Plätzen abgelegt werden.
Patenbeete
Auf allen Friedhofsteilen sind kleine bepflanzte Beete angelegt, die der abwechslungsreichen Gestaltung und der Natur dienen sollen. Um diese zu pflegen, suchen wir interessierte Paten.
Für weitere Informationen zu den Patenbeeten oder den verschiedenen Bestattungsarten können Sie sich gern telefonisch oder per Mail im Friedhofsbüro melden.
Unwetter
Bei Windstärken ab 9 bft in Wunstorf bleibt der Friedhof für Bestattungen und Besucher geschlossen.