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Jahrgang 2023-2025

Termine Konfirmandenjahrgang 2023-2025

Den Unterricht im Jahrgang 2022-2025 wird Pastor Milkowski leiten.

Einführungs-Elternabend:

Start Konfi-Kurs
Begrüßungs-GD
KFS: 12 Tage in den Sommerferien 2024
Vorstellungs-GD
Abendmahls-GD
Konfirmation

Für die Samstags- und Dienstags-Gruppen werden rechtzeitig langfristige Terminpläne verteilt.

  • Wir nutzen im Unterricht i.d.R. eine einheitliche Bibel: „Die neue Gute Nachricht. Bibel für dich mit den Spätschriften des Alten Testaments“, Deutsche Bibelgesellschaft Stuttgart, ISBN 978-3-438-01692-8 (rd. 13 €). Die Bibel kann zum Start des Konfi-Kurses zu einem günstigen Preis erworben werden. Falls eine eigene Bibel vorhanden ist, kann die auch genutzt werden.
  • Das Konfi-Liederheft erhalten alle Konfirmandinnen und Konfirmanden kostenlos. Die Anschaffung eines Gesangbuches ist nicht im ersten Schritt erforderlich.
  • Eine Terminübersicht wird rechtzeitig zu Kursbeginn auf der Homepage www.stiftskirche-wunstorf.de bereitgestellt. Dort finden sie auch die aktuelle Konfirmanden-Ordnung.
  • Das Konfirmandenferienseminar (KFS) im Sommer ist ein fester Bestandteil des Konfi-Kurses. Notieren Sie bitte den Termin frühzeitig und legen auf ihn bitte keine Familien-urlaube o.ä.
  • Anschreiben an potentientielle KonfirmandInnen
  • Anmeldeformular zum Selberausdrucken
Gruppe
Getauft
Teilnahme KFS
Teilnahmevertrag KFS

Mit den folgend genannten Bestimmungen bin ich einverstanden und ich melde mein Kind für das KFS 2024 an.

Die Anmeldung und die Rücktrittsgebühren
Durch diese Anmeldung kommt der Teilnahmevertrag zustande.
Bei einem Rücktritt
  • bis 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme werden wir 75% des Teilnahmebeitrags
  • ab 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme werden wir 100% des Teilnahmebeitrags
einbehalten, es sei denn, uns entsteht nachweislich kein oder ein geringerer Schaden oder eine geeignete Ersatzperson nimmt an der Maßnahme teil. Wir weisen ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, vor Anmeldung eine Reiserücktrittskosten- und/oder Gepäckversicherung abzuschließen (bitte in einem Reisebüro oder bei einer Versicherungsagentur erkundigen).

Zahlung des Teilnahmebeitrags
Die Kosten für das KFS belaufen sich auf 449,- Euro.
Die Zahlung erfolgt in zwei Raten.
Eine Anzahlung in Höhe von 99,- Euro ist mit dieser Anmeldung zu leisten.
Die Restzahlung ist bis spätestens zum 15.6.2024 zu leisten.
Die Zahlungsmodalitäten werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Der Teilnahmebeitrag kann in Fällen der Bedürftigkeit ermäßigt werden. Bitte sprechen Sie Ihre*n zuständige*n Pastor*in an!

Wir können den Teilnahmebeitrag nicht anteilig erstatten, wenn Teilnehmende Leistungen, die wir im Rahmen der Maßnahme angeboten haben, aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch genommen haben.

Persönlichkeitsrechte & Datenschutz unserer Teilnehmenden
Während der Maßnahme werden eventuell Foto-, Video- oder Tonaufnahmen aufgezeichnet. Mit einer nichtkommerziellen Verwendung und Veröffentlichung der Aufnahmen erkläre ich mich einverstanden. Für die Organisation der Maßnahme speichern wir elektronisch Daten. Diese werden nicht kommerziell genutzt. Um öffentliche Zuschüsse zu bekommen und den Teilnahmebeitrag niedrig zu halten, müssen wir einige Daten an öffentliche Stellen und Zuschussgeber weitergeben. Wir kalkulieren unsere Maßnahmen sorgfältig und ohne Gewinnabsicht. Sollten nach der Schlussabrechnung der Maßnahme unerwartet Überschüsse entstanden sein, verwenden wir diese für weitere Maßnahmen.

Schlussbestimmungen
Sollte es zu einem Schaden kommen, der uns zuzurechnen ist und der nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde, begrenzen wir die Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind, auf den dreifachen Teilnahmebeitrag. Die Haftung für Gepäck und persönlichen Besitz schließen wir aus uns weisen auf die Möglichkeiten einer Reisegepäckversicherung hin. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Maßnahme müssen binnen eines Monats nach Maßnahmeende geltend gemacht werden. Alle weiteren Ansprüche verjähren ein Jahr nach Maßnahmeende.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Reisevertragsgesetz in der Fassung der §§ 651a ff. BGB. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge.

Regelungen zur Corona-Pandemie
Wir weisen darauf hin, dass sowohl zur Konfirmandenzeit als auch für da KFS den jeweils aktuell gültigen Corona-Regeln entsprochen wird.
Wir empfehlen eine vollständige Impfung.
Bei einer Absage des KFS aufgrund von Auswirkungen der Corona-Pandemie wird der volle Reisepreis erstattet.
Fotos/Film
Wir sind mit der Veröffentlichung von Fotos und Filmen unseres Kindes im Zusammenhang mit dem KFS und weiteren Veranstaltungen im Rahmen der Konfirmandenzeit (z. B. auf der Internetseite der Kirchengemeinde, den regionalen Zeitungen und im Gemeindebrief sowi auf den Facebook und instagram-Kanälen der Gemeinde) einverstanden.
Veröffentlichung
Wir sind mit der Veröffentlichung des Namens unseres Kindes anlässlich der Konfirmation in den lokalen Zeitungen und im Gemeindebrief einverstanden.

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