Teilnahmevertrag KFSMit den folgend genannten Bestimmungen bin ich einverstanden und ich melde mein Kind für das KFS 2025 an.Die Anmeldung und die RücktrittsgebührenDurch diese Anmeldung kommt der Teilnahmevertrag zustande.Bei einem Rücktritt
einbehalten, es sei denn, uns entsteht nachweislich kein oder ein geringerer Schaden oder eine geeignete Ersatzperson nimmt an der Maßnahme teil. Wir weisen ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, vor Anmeldung eine Reiserücktrittskosten- und/oder Gepäckversicherung abzuschließen (bitte in einem Reisebüro oder bei einer Versicherungsagentur erkundigen).Zahlung des TeilnahmebeitragsDie Kosten für das KFS belaufen sich auf 479,- Euro.Die Zahlung erfolgt in zwei Raten.Eine Anzahlung in Höhe von 99,- Euro ist mit dieser Anmeldung zu leisten.Die Restzahlung ist bis spätestens zum 1.1.2025 zu leisten.Die Zahlungsmodalitäten werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.Der Teilnahmebeitrag kann in Fällen der Bedürftigkeit ermäßigt werden. Bitte sprechen Sie Ihre*n zuständige*n Pastor*in an!Wir können den Teilnahmebeitrag nicht anteilig erstatten, wenn Teilnehmende Leistungen, die wir im Rahmen der Maßnahme angeboten haben, aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch genommen haben.Persönlichkeitsrechte & Datenschutz unserer TeilnehmendenWährend der Maßnahme werden eventuell Foto-, Video- oder Tonaufnahmen aufgezeichnet. Mit einer nichtkommerziellen Verwendung und Veröffentlichung der Aufnahmen erkläre ich mich einverstanden. Für die Organisation der Maßnahme speichern wir elektronisch Daten. Diese werden nicht kommerziell genutzt. Um öffentliche Zuschüsse zu bekommen und den Teilnahmebeitrag niedrig zu halten, müssen wir einige Daten an öffentliche Stellen und Zuschussgeber weitergeben. Wir kalkulieren unsere Maßnahmen sorgfältig und ohne Gewinnabsicht. Sollten nach der Schlussabrechnung der Maßnahme unerwartet Überschüsse entstanden sein, verwenden wir diese für weitere Maßnahmen.SchlussbestimmungenSollte es zu einem Schaden kommen, der uns zuzurechnen ist und der nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde, begrenzen wir die Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind, auf den dreifachen Teilnahmebeitrag. Die Haftung für Gepäck und persönlichen Besitz schließen wir aus uns weisen auf die Möglichkeiten einer Reisegepäckversicherung hin. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Maßnahme müssen binnen eines Monats nach Maßnahmeende geltend gemacht werden. Alle weiteren Ansprüche verjähren ein Jahr nach Maßnahmeende. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Reisevertragsgesetz in der Fassung der §§ 651a ff. BGB. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge.
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