Bartholomäus wurde um das Jahr 1524 in Göttingen geboren. Wahrscheinlich hat er dort auch die Schule besucht, bevor er zum Studium der Theologie nach Wittenberg ging. Er war ein Schüler Martin Luthers. Der Reformator des Fürstentuma Calenberg, Corvinus, hat ihn in Pattensen ordiniert. Danach ist er an der Schule in Göttingen Konrektor gewesen. Anfang der fünfziger Jahre des Jahrhunderts (das Jahr ist unbekannt) wurde er Prediger an der Marktkirche zu Hannover. Im Jahre 1553 berief ihn die Herzogin Elisabeth als Prediger nach Wunstorf, Das erste erhaltene Präsentationsschreiben für einen evangelisch-lutherischen Pastor in Wunstorf soll nachstehend im Wortlaut wiedergegeben werden:
"Nachdem unser freundlicher lieber Sohn Herzog Erich Uns unter andern die entsetzten Pzädicanten hinwieder zu restituiren vollkomne Gewalt und Befehl gegeben, auch also die Religions-Sachen gänzlich befohlen und heimgestellet, daß demnach wir Kraft desselbigen Befehls und Gewalt den würdigen und wolge1arten unserm lieben andächtigen und getreuen Herrn Bartholomäus Sprockhoff Magistrum ins Stift Wunstorf zu einem Prediger göttlichen Worts gesetzt und bestötigt, demselben Berufe und Befehlen also vorzustehen inmaaßen er solches jederzeit vor uns und unserm freundlichen lieben Sohne und zuforderst künftiglich vor dem gestrengen Gerichte Gottes getrauet zu verantworten. Dagegen soll er mit den beiden Lehnen, so bisher Hopfenkamp und Steinmeyer [wahrscheinlich Nahmen zweyer catholischer Geistlichen, die nun wieder abgehen mußten] daselbst inne gehabt, deren zu seinem Unterhalt nach seinem Besten zu gebrauchen, versorgt und belehnet seyn, auch darneben die Wochentheilungen inmaaßen solches jederzeit gefallen wird, zu empfahen haben, die Zeit seines Lebens oder so lange er solche PredigtAmt versiehet. Alles ohne einig List oder Gefährde.
Elisabeth, meine eigen Hand''.
1562 wurde er dann Stiftssenior und schließlich 1589 Superintendent des Sprengels Wunstorf. Am 10. April 1593 hat ihn der Tod abberufen. Er wohnte nicht in einem Kanonikat, sondern in einem gemieteten Haus, weil ein Bürger das Pfarramt erblich inne hatte. Als Nachfolger von Vordis wird er das Lehen Omnium sanct. und S. Georgi innegehabt haben. Das ist aber nicht belegt.